Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Minijob

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

16.03.2019

"Mini" am Mini-Job ist nur das Mini-Gehalt, nämlich höchstens 450 Euro. Ihre Arbeitskraft werden Sie für Ihren Chef sicher maximal erbringen.

Für Minijobber (geringfügig Beschäftigte) gelten arbeitsrechtlich keine Besonderheiten. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Feiertagsvergütung und der gesetzliche Kündigungsschutz.

Die 450 Euro- Grenze

Als geringfügig Beschäftigte sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und der Rentenversicherung versicherungsfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zu Ihrer Sozialversicherung.

Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn der Lohn regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Maßgebend ist hier der Zeitraum von 12 Monaten. Mit hinzugerechnet werden beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Beispiel: Sie verdienen monatlich 440 Euro. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen 220 Euro Weihnachtsgeld. Auf das Jahr gerechnet haben Sie also monatlich 458,33 Euro verdient. Es liegt keine geringfügige Beschäftigung vor. 

 

Gut zu wissen

Verzichten Sie auf das Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Vereinbaren Sie mit Ihrem Chef lieber ein erhöhtes Grundgehalt.

Achten Sie dabei aber unbedingt darauf, dass Sie auf ein gesamtes Jahr gerechnet im Monat nie mehr als 450 Euro verdienen.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden übrigens zusammengerechnet. Achten Sie auch in diesem Fall darauf, dass die 450 Euro-Grenze mit allen Jobs zusammen nicht überschritten wird.

Kurzfristige Beschäftigungen

Auch eine kurzfristige Beschäftigung ist eine geringfügige Beschäftigung. Sie ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss nicht den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

Eine kurzfristige Beschäftigung kann neben einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt werden. Eine Zusammenrechnung erfolgt hier nicht.  

Um eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich, wenn

  • die Beschäftigung auf höchstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr (01.01.-31.12) begrenzt ist
  • sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden
  • die 450 Euro-Grenze wird nicht überschritten (gerechnet auf das Kalenderjahr). 

Beispiele: Saisonarbeiten, Erntehilfe, Studentenjobs während der Semesterferien.

Bei einer Überschreitung der 450 Euro-Grenze liegt kein versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis mehr vor. Sozialversicherungsbeiträge müssen gegebenenfalls nachgezahlt werden.

 

Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten 

Diese liegt vor, wenn Sie in einem privaten Haushalt Tätigkeiten ausführen, die gewöhnlich von einem Haushaltsmitglied durchgeführt werden.

Beispiel: Reinigung der Wohnung, Bügeln, Gartenpflege, Einkäufe.

Nicht hierzu gehören Beschäftigungen als beispielsweise Privatlehrer oder Chauffeur.

Auch eine Haushaltshilfe muss als geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies kann auch über die Online Seite der Minijob-Zentrale ganz einfach online erfolgen.

Übrigens:

Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 Euro pro Stunde. In bestimmten Branchen bei dem Bau- oder Gebäudereinigungsgewerbe gilt außerdem ein höherer Mindestlohn, der zum Jahresbeginn ebenfalls erhöht wurde.

 

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Homeoffice

Arbeitsplatz

Homeoffice

16.03.2019

Sie sind es leid, täglich auf einem langen Arbeitsweg im Stau oder völlig überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zu stehen? Um Ihre Aufgaben zu erfüllen, benötigen Sie keinen Arbeitsort im Betrieb? Ihre Tätigkeit lässt sich bequem von zuhause erledigen? Das Arbeiten im Homeoffice ist dann eine echte Alternative.

Sonderurlaub

Urlaub

Sonderurlaub

16.03.2019

Wie viel Erholungsurlaub Ihnen als Arbeitnehmer zusteht, können Sie vermutlich in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Für bestimmte Anlässe steht Ihnen auch über Ihren eigentlichen Urlaub hinaus Sonderurlaub zu. Wann Sie Sonderurlaub bekommen können, erfahren Sie hier.

Minijob

Arbeitsverhältnisse

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

16.03.2019

Ein weitverbreitetes Arbeitsmodell ist die geringfügige Beschäftigung. Erfahren Sie worauf Sie beim Minijob achten müssen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei