Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Zahlungsverpflichtung".
Der Reiseveranstalter kann eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen. Der Reisende kann allerdings einwenden, dass der Transport zum Urlaubsort wertlos ist, wenn eine mängelfreie Unterkunft dort nicht vorhanden ist.
Sollen Sie bereits bei Buchung zahlen, ist das unzulässig.
Wenn Ihr Angebot durch den Reiseveranstalter angenommen und ein Vertrag zustande gekommen ist, können Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
0800 3746-555 gebührenfrei