Bei einer Auto-, Schiffs-, Bus- oder Bahnfahrt gelten andere Bestimmungen als bei der Beförderung in einem Flugzeug.
Bei einer Autofahrt sollte das Haustier sicher transportiert werden. Die sicherste Art der Beförderung ist in speziellen Transportboxen für das Auto. Auch Trenngitter für größere Tiere, die im Kofferraum mitfahren sollen, sind denkbar. Alternativ ist auch ein spezielles Geschirr, mit dem das Tier angeschnallt werden kann, möglich.
Bei einer Reise mit einem Schiff sollten Sie sich vor der Buchung informieren, ob Ihr geliebtes Haustier überhaupt mit an Bord darf. Die alleinige Entscheidung liegt bei der Reederei.
Bei Busreisen untersagen die Betreiber grundsätzlich die Mitnahme von Tieren. Eine Ausnahme bilden aber Blinden- und Begleithunde, sofern sie im Schwerbehindertenausweis vermerkt oder eine anerkannte Begleithundeprüfung abgelegt haben.
Die Deutsche Bahn verlangt für Tiere, die nicht in der Transportbox transportiert werden können, ein Ticket zum halben Fahrpreis. Zudem müssen die Tiere angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Ausnahmen gelten für Länder und dem Schönen-Wochenende-Ticket. Für Tiere in einer Transportbox gilt das nicht, sie reisen gratis mit.
Wer fliegen möchte oder muss, sollte sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Die Regelungen sind uneinheitlich. Manche Fluggesellschaften erlauben eine Mitnahme von von kleineren Vierbeinern in einer kleinen Box im Passagierraum, ansonsten im Frachtraum. Den Frachtraum darf während des Fluges keiner betreten. Die Tiere sind dort in Gitterboxen eingesperrt. Wenn Turbulenzen auftreten oder es laut ist, könnte es zu einer echten Belastungsprobe für das Tier werden. Wenn Sie ihre Notdurft erledigen müssen, gibt es keinen anderen Ort dafür. Daher sollte man sich als Hundehalter gut überlegen, ob man sein geliebtes Haustier diesem Stress aussetzen möchte.