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Katze auf Auto

Eskalation Katzenhaltung an Bord

7.03.2019

Reisende sollten sich über die Konsequenzen eines unerlaubten Zutritts ihres geliebten Haustieres an Bord bewusst sein. Das kann eine Menge Geld kosten. Bei einem vom AG Frankfurt am Main am 08.06.2016 entschiedenen Rechtsstreit (Az. 31 C 397/16) nahm ein Fluggast unbemerkt seine Katze mit ins Flugzeug. Als diese von der Crew entdeckt wurde, sollte sie zunächst im Waschraum eingesperrt, und von der Crew versorgt werden. Der Fluggast ließ sich das nicht gefallen, randalierte und bedrohte die Crew. Es eskalierte dermaßen, dass der Fluggast damit drohte, das Flugzeug abstürzen zu lassen. Der Pilot entschied sich zu einer Zwischenlandung. Der Fluggast sollte das Flugzeug verlassen. Die anderen Fluggäste kamen mit 24stündiger Verspätung in Frankfurt a.M. an. Einer der Fluggäste klagte seinen Ausgleichsanspruch ein. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Eine überraschende Eskalation zwischen der Crew und der Katzenhalterin sei ein außergewöhnlicher Umstand. Dem Fluggast stünde kein Ausgleichsanspruch zu. Die randalierende Katzenhalterin dürfte wohl die Mehrkosten der Fluggesellschaft, die durch die Zwischenlandung entstanden sind, übernehmen. Ob die Fluggesellschaft diese gefordert hat, ist nicht bekannt.

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