... nicht ohne meine Mutter!
Was zunächst ab 2004 im Rahmen von Modellversuchen in den Ländern erprobt wurde, ist seit 1.1.2011 gesetzlich geregelt:
Jugendliche, die ihren Führerschein gemacht haben, dürfen ab 17 mit einer erfahrenen Begleitperson ans Steuer. Das nennt sich dann Begleitetes Fahren oder kurz BF17.
Die Fahrausbildung ist die gleiche wie bei älteren Fahrschülern.
Fahrstunden dürfen sogar bereits im Alter von 16 1/2 Jahren genommen werden und nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung gibt’s mit 17 Jahren die so genannte „Prüfungsbescheinigung“.
Diese Prüfungsbescheinigung ist zusammen mit einem Ausweis immer beim Fahren mitzuführen und gilt als Fahrerlaubnis.
Die Begleitauflage
Bis zur Volljährigkeit des jungen Verkehrslehrlings muss bei dessen Fahrten immer ein erfahrener Beifahrer dabei sein.
Das ist die so genannte Begleitauflage.
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B haben und darf mit höchstens einem Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister in der Kreide stehen.
So bestimmt es der Gesetzgeber in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV). Die möglichen Begleitpersonen stehen namentlich in der rosa Prüfungsbescheinigung, die den minderjährigen Kraftfahrern die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr möglich macht.
Begleiter dürfen Sie übrigens eintragen, soviel Sie wollen. Die Zahl ist nicht begrenzt. Und: je mehr Begleiter auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden, desto mehr Fahrgelegenheiten gibt es für den Fahranfänger.
Die Selbstständigkeit
Mit dem 18. Geburtstag dürfen sich die Fahranfänger dem Argusblick der Begleitperson entziehen. Dann nämlich wird dem volljährigen Fahrer die endgültige Lizenz zum Fahren ausgestellt.
Die Haftung
Der minderjährige Fahrer wird haftungsrechtlich wie ein volljähriger Fahrer behandelt.
Die Probezeit
Mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt die Probezeit von 2 Jahren. Hier unterscheidet sich BF17 nicht von der "normalen" Pkw-Fahrerlaubnis. Starten Sie gleich mit 17 Jahren Ihre Karriere als Autofahrer, haben Sie mit Ihrer Volljährigkeit bereits ein Jahr Probezeit überstanden.
Die Hintergründe
An der Struktur der Gesamtbevölkerung haben die 18 bis 24jährigen Fahrerlaubnisinhaber gerade einmal einen Anteil von acht Prozent. Ihr Anteil an Verkehrstoten indessen stieg in den vergangenen Jahren sprunghaft an: Der war nämlich mit 23 Prozent gleich dreimal höher.
Die Unfallursachen glichen sich in fast allen Fällen: Geschwindigkeitsrausch, Freiheitsdrang, mangelnde Erfahrung am Steuer und hohe Risikobereitschaft endeten nicht selten günstigstenfalls mit Verletzungen oder eben tragisch mit dem Tod.
Die Ergebnisse
Im Vergleich zu Jugendlichen, die ihren Führerschein auf herkömmlichem Weg machen, sind BF17-Fahrer als 18-Jährige deutlich weniger an Unfällen beteiligt und machen auch weniger durch Verkehrsverstöße auf sich aufmerksam.