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Probezeit

Probezeit

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Probezeit".

Wie lange dauert die Probezeit für Führerscheinneulinge?

Der Gesetzgeber hat für Führerscheinneulinge eine Probezeit von zwei Jahren vorgeschrieben.

Wann verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre?

Wurden dem Führerscheinneuling eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorgeworfen, verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Zwischen welchen Straßenverkehrssünden unterscheidet die Führerscheinbehörde bei Neulingen?

Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet hier zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei